Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kindertagespflege
1. Vertragsgegenstand
Die Kindertagespflege umfasst die Betreuung, Förderung und Versorgung des Kindes gemäß den im Betreuungsvertrag vereinbarten Zeiten und Konditionen.
2. Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten werden individuell im Betreuungsvertrag festgelegt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Pflichten der Tagespflegeperson
Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind verantwortungsvoll zu betreuen, zu fördern und für dessen Wohl zu sorgen.
4. Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten
Die Eltern verpflichten sich, alle relevanten Informationen zum Kind (z.B. Allergien, Krankheiten) mitzuteilen und die vereinbarten Betreuungszeiten einzuhalten.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung erfolgt in der Regel durch das zuständige Jugendamt gemäß den Bestimmungen des Betreuungsvertrags. Die Eltern leisten lediglich einen monatlichen Beitrag für die vereinbarten Snackkosten, der im Voraus zu entrichten ist.
6. Krankheit und Abwesenheit
Im Krankheitsfall des Kindes oder der Tagespflegeperson ist die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren. Bei längerer Abwesenheit gelten die im Vertrag vereinbarten Regelungen.
7. Kündigung
Das Betreuungsverhältnis kann unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Fristen von beiden Seiten gekündigt werden.
8. Haftung
Die Tagespflegeperson haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Kindertagespflege verwendet.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.